| BBRZ Intensiv Rehabilitation - Sehbehinderung - Angebote RISS - EDV |
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EDV für Blinde und Sehbehinderte - RISS vermittelt das Know-how für den Erfolg im Beruf
Der Umgang mit gängigen Anwenderprogrammen, Internet und E-Mail mittels Bildschirm-Auslesesoftware mit Sprachausgabe, Braille-Unterstützung , Texterkennung usw. bewirken eine Steigerung der Unabhängigkeit und Integration im privaten, schulischen und beruflichen Umfeld.
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Schwerpunkte unseres individuellen Schulungsprogrammes sind: |
- EDV Individual- und Gruppenschulung (Dauer individuell):
Ziel ist die Sicherung des Arbeitsplatzes bzw. die Vorbereitung zur Anbahnung von Dienstverhältnissen. Inhalte sind die Schulung im Rahmen eines Dienstverhältnisses auf blindenspezifische Hard- oder Software sowie individuelle EDV-Inhalte. Voraussetzungen sind die Absolvierung eines Diagnosetages, konkrete Zielsetzung und genaue Definition der EDV-Inhalte.
- EDV-Ausbildung ECDL/MCSA/MCSE (Dauer individuell):
Ziele sind die Zertifikate der Österreichischen Computergesellschaft (ECDL) bzw. von Microsoft (MCSA/MCSE). Inhalte sind Kenntnisse im Umgang mit seh- und blindenspezifischer Hard- und Software, fundierte EDV-Kenntnisse im Rahmen des ECDL, Ausbildungsmodule zum/r Microsoft Certified Systems Adnistrator (MCSA) bzw. Ausbildungsmodule zum Microsoft Certified Systems Engineer (MCSE). Voraussetzungen sind die Absolvierung eines Diagnosetages sowie die Feststellung von Eignung und Neigung durch die Berufsfindung für blinde und sehbehinderte Personen.
- EDV-Ausbildung IT-Techniker/in bzw. IT-Informatiker/in (Dauer 30 Monate):
Ziel ist die Lehrabschlussprüfung der Wirtschaftskammer Oberösterreich, obligatorisch ECDL. Inhalte sind ECDL, Netzwerkgrundlagen, Programmiertools, Systembetreuung und Datenbanken. Voraussetzungen sind die Absolvierung eines Diagnosetages sowie die Feststellung von Eignung und Neigung durch die Berufsfindung für blinde und sehbehinderte Personen.
- Besonderheiten:
Den speziellen Bedürfnissen angepasste individuelle Gruppengrößen oder Einzelschulung. Die Verwendung von speziell für sehbehinderte und blinde Personen entwickelten EDV-Schulungsarbeitsplätzen (Braillezeile, Sprachausgabe, Bildschirmlesegerät…). Bedarfsgerechte Adaptierung der Unterrichtsmaterialien. Beratung und Hilfestellung im Umgang mit Hilfsmitteln.
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